Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Der Erfolg einer Wurzelbehandlung ist neben der zahnärztlichen Versorgung von vielen weiteren Faktoren abhängig, auf die Ihr Zahnarzt keinen Einfluss hat – eine Garantie für das Gelingen des aufwändigen Eingriffs gibt es nicht. Deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Wurzelbehandlung nicht immer in voller Höhe. Besonders bei den Molaren (den hinteren Backenzähnen) gibt es einige Einschränkungen. Für eine komplette Kostenübernahme muss hier mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein (siehe auch Richtlinien der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung):
• Der behandelte Zahn steht in einer lückenlosen Reihe natürlicher Zähne (das bedeutet, dass kein Zahn vor dem zu behandelnden Zahn fehlen darf)
• Die Wurzelbehandlung verhindert eine einseitige Verkürzung der Zahnreihe nach hinten (das bedeutet, dass auf der anderen Seite im Kiefer noch alle Zähne - bis auf den 8er-Weisheitszahn - vorhanden sein müssen. Fehlt der 7er Zahn, übernimmt die Kasse die Kosten nicht)
• Die Wurzelbehandlung verhindert den Verlust von vorhandenem Zahnersatz (das bedeutet, dass die Kasse nichts zahlt, wenn der vorhandene Zahnersatz ohnehin ersetzt werden muss)
Sind alle Bedingungen erfüllt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Kassentarif. Dieser beinhaltet das Aufbohren, die Reinigung und Desinfektion der Wurzelkanäle sowie die abschließende Füllung. Viele Schritte, die aus zahnärztlicher und der fortgeschrittenen wissenschaftlichen Sicht heute für den Behandlungserfolg sehr sinnvoll sind, gelten als Zusatzleistungen und werden daher nicht übernommen. Dazu gehören beispielsweise die elektronische Längenmessung des Wurzelkanales (Endometrie) oder einige Desinfektionsverfahren (schallaktivierte Spülung, Laser).
Private Versicherungen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel vollständig.